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Rundsendeordnung
der Arbeitsgemeinschaft Österreich e. V. im Bund Deutscher Philatelisten. Stand: 01. April 2007
I.) Allgemeines:
1.) In den Rundsendedienst der Arbeitsgemeinschaft Österreich e. V. im BDPh (= ArGe Österreich e.V.) können alle Mitglieder der ArGe Österreich e.V. einliefern, sofern es der Rundsendeleiter (RSL) für ange- messen erachtet. Als Einlieferer können auch Nichtmitglieder aufgenommen werden. Voraussetzung ist jeweils die Anerkennung dieser Rundsendeordnung.
2.) Mitglieder, die das Ansehen oder die Interessen der ArGe Österreich e.V. schädigen oder ihren Verpflichtungen ihr gegenüber nicht nachkommen, insbesondere Vertauschungen vornehmen, Fäl- schungen wissentlich einliefern oder Zahlungen nicht fristgerecht leisten, können auf Vorschlag des RSL von der weiteren Teilnahme am Rundsendedienst ausgeschlossen werden. Gegen diesen Ausschluss steht dem Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.
3.) Der Verkauf erfolgt im Namen des Einlieferers. Der RSL haftet nicht für von ihm nicht verschuldete Differ- enzen, wie Verlust, Vertauschungen, Beschädigung von Marken sowie aller anderen eingelieferten Stücke.
4.) Den Einlieferern werden berechnet: a) vom Erlös der verkauftem Stücke 15% zugunsten des RSL und der ArGe Österreich e.V. b) das Porto für die Rücksendung.
II.) Einlieferungen:
1.) Als Einlieferungen werden Briefmarken, Briefe, Ganzsachen usw. angenommen, und zwar von allen Gebieten, die von der ArGe Österreich e.V. abgedeckt werden.
2.) Bei Einlieferungen sind die philatelistischen Stücke in stabilen Umschlägen einzuliefern, die auch vom RSL bezogen werden können. Die eingelieferten Sachen müssen entweder in Taschen mit Einheits- preisen oder aber bei besseren Belegen auf der Rückseite oder in besonderen Hüllen nummeriert (evtl. mit weichem Bleistift) und auf der Vorderseite der Taschen aufgeführt werden. Die Einlieferungen sollen möglichst nach Gebieten sortiert sein.
3.) Die Einlieferungen sind an den RSL zu senden. Er stellt die Sendungen zusammen, gibt sie in Umlauf und rechnet mit den Einliefern und Entnehmern ab.
4.) Falsifikate, beschädigte, reparierte oder nachgummierte Marken und dgl. sind als solche mit entsprech- enden wahrheitsgemäßen Vermerken zu kennzeichnen.
III.) Rundsendungen:
Die Rundsendungen müssen sorgfältig verpackt werden und richtig adressiert sein. Die vom RSL vorge- schriebene Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten.
Als Versandart kommen in Frage: — Paket — persönliche Weitergabe der Rundsendung.
IV.) Zahlungen:
Zahlungen aus dem Rundsendeverkehr haben auf eines der angegeben Konten zu erfolgen.
V.) Bericht an den Vorstand:
Für das Kalenderjahr schließt der RSL die Rundsendungen ab und übergibt den Bericht an den Vorstand der ArGe Österreich e.V., der spätestens zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen muss.
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